Abendseminar
Inhalt: Es gab vielfältige Gründe für die Änderung des Heimrechts. Einerseits entsprach das Heimgesetz (HeimG) des Bundes vom 5. November 2001 nicht mehr den geänderten Vorstellungen vom Leben älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen in stationären Einrichtungen der Betreuung, andererseits wurde im Rahmen der Föderalismusreform 2 im Jahr 2006 die Zuständigkeit für das Heimrecht ab 01.09.2006 auf die Länder übertragen, wodurch ebenfalls die Änderung des bisherigen Heimgesetzes notwendig wurde.
Das ehemalige Heimgesetz wurde in 2 Teile aufgespalten:
- Das Heimordnungsrecht in Verantwortung der Länder
-Das Heimvertragsrecht in Verantwortung des Bundes
Der Bundesrat hat am 10.07.2009 das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) beschlossen, das am 01. Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Für die Zeit ab dem 01.10 2009 sind die Bestimmungen zum Heimvertragsrecht nun nicht mehr im Heimgesetz, sondern im neuen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) enthalten. Dieses Gesetz gilt jedoch nicht nur für klassische Heimverträge. Vielmehr ist es für nahezu alle Verträge maßgeblich, in denen die Überlassung von Wohnraum damit verbunden ist, Pflege- und/oder Betreuungsleistungen im Bedarfsfall von bestimmten Dienstleistern abzurufen.
Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW ist am 10.12.2008 in Kraft getreten und ersetzt weitgehend das bisherige Heimrecht (ordnungsrechtlichen Teil des bisherigen Heimgesetzes).
Das neue Heimrecht heißt nicht nur Wohn-, sondern auch Teilhabegesetz. Denn es will konsequent die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner stärken.
Das Seminar möchte das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und das Wohn- und Teilhabegesetz NRW in den wesentlichen Punkten vorstellen und die Anforderungen an die Praxis verdeutlichen.
Zielgruppe: Mitarbeitende und Leitungskräfte aus Pflegeeinrichtungen und sonstige interessierte Personen
Referent: Herbert Müller
Termin: auf Anfrage
17:00 bis ca. 20:00 Uhr
Ort: