Abendseminar
Inhalt: Bei der Anwendung von Arzneimitteln in der Praxis müssen oftmals besondere Bedingungen beachtet werden. Das erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftigen. Häufig sind die Zunahme von Vergesslichkeit oder Verwirrtheit der Grund dafür, dass Pflegende mehr und mehr die Kontrolle und Verantwortung für eine regelmäßige Medikamenteneinnahme übernehmen.
Wie der Umgang mit Arzneimitteln in Pflegeeinrichtungen organisiert wird, liegt in der Organisationsverantwortung der einzelnen Einrichtung. Hier stellen sich, insbesondere im Rahmen der Durchführungsverantwortung, viele rechtliche Fragen. Die Einrichtung hat im Rahmen ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass der richtige Bewohner, das richtige Medikament, zur richtigen Zeit, in der richtigen Dosierung und Verabreichungsform erhält.
Werden diese Aufgaben an teilqualifizierte Pflegepersonen übertragen, muss eine entsprechende Überwachung und Schulung sichergestellt werden. Die Möglichkeit, das Stellen an die Apotheke abzugeben, die z.B. für die einzelnen Bewohner »Blister« erstellt, löst das Problem für die Einrichtungen, wenn überhaupt, nur teilweise.
Das Seminar möchte über die formalen und rechtlichen Anforderungen informieren und praxisbezogen Möglichkeiten zur Umsetzung der Anforderungen aufzeigen.
Diese Punkte werden bei diesem Seminar angesprochen:
- BAK-Leitlinie: „Versorgung der Bewohner von Heimen“
- Pharmazeutische Dienstleistungen
- praktische Zusammenarbeit der Apotheke mit dem Pflegeheim
- Verordnung von Arzneimitteln
- Lagerung und Stellen der Arzneimittel
- Verabreichen von Arzneimitteln
- Verfallsdaten und Haltbarkeit
- Spezielle Aspekte im Umgang mit Arzneimitteln
- Organisationsstandard: Umgang mit Arzneimitteln
- Schulungsinhalte für die Schulung des Pflegepersonals
Zielgruppe: Mitarbeitende aus Pflegeeinrichtungen und sonstige interessierte Personen
Referent: Herbert Müller
Termin: auf Anfrage
17:00 bis ca. 20:00 Uhr
Ort: